Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters innerhalb von Handelsgesellschaften, die den Erwerb von Grundstücken, die Beteiligung am Eigentum von Grundstücken, die Teilung von Grundstücken sowie den Verkauf unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zum Gegenstand haben. Ferner die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen an Unternehmen der Immobilienbranche, insbesondere im Rahmen der Akquise, Verwaltung, Vermietung und Vermarktung von Immobilien sowie der Immobilienprojektentwicklung.