Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Bewirtschaftung, Verwertung sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung - nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) -; Gründung von Tochtergesellschaften sowie Vornahme jeglicher Handlungen, welche dieser Zweck mit sich bringen kann, einschließlich Kauf und Verkauf sowie Verwaltung von Grundstücken