Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Gewerbes, dessen Gegenstand gerichtet ist auf: a) Industriemontage und industrielle Metallverarbeitung, b) Übernahme von Fertigungs- und Wartungsarbeiten, c) Übernahme von Lager- und Transportleistungen, d) sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und Personalberatung, e) die Verwaltung von, die Beteiligung an und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art und in jeder Form sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Unternehmen, f) jede andere kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.