Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie die Vermögensverwaltung, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kredltwesengesetz und Kapitalanlagegesetzbuch. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im ln- und Ausland Tochtergesellschaften gründen und/oder Zweigniederlassungen errichten.