Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen zum Thema Demografiefestigkeit, Beratung von Unternehmen zur Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern mit einem Lebensalter von 50+ Jahren, Beratung von Mitarbeitern mit einem Lebensalter von 50+ Jahren sowie die Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere von Mitarbeitern im Vorruhestand, Rentnern und Pensionären, wobei erlaubnispflichtige Beratungsleistungen ausgeschlossen sind.