Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Baulichkeiten für Veranstaltungen, der Betrieb von Tanz- und Musikveranstaltungen, von Festivals, Messen und Ausstellungen und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie Events. Das Betreiben von einer oder mehreren Schankwirtschaften, Nachtbetriebe und Betriebe der Erlebnisgastronomie.