Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts in allen Fragen der Unternehmensführung, insbesondere bei Restrukturierungs-, Sanierungs- und Transformationsvorhaben sowie die Übernahme von Projekt- und Interim Management Mandaten und Geschäftsbesorgungen wie die Geschäftsführung in fremden Auftrag. Daneben ist die Gesellschaft berechtigt, Tochtergesellschaften zu gründen, sich an Unternehmen jeglicher Art zu beteiligen sowie Immobilien auf eigene Rechnung und in eigenem Namen zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern.