Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung in den Bereichen Marketing, Public Relations und Kommunikation, insbesondere die Konzeption und Durchführung von Marketing- und Werbemaßnahmen; sowie insgesamt die Vornahmen alle hierzu förderlichen oder notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Handlungen oder Geschäfte.