Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, insbesondere die Komplementärstellung sowie alle Tätigkeiten, die geeignet sind, den vorstehend bezeichneten Unternehmensgegenstand direkt oder indirekt fördern.