Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Organisation und Begleitung von Kontakten zwischen in und außerhalb der EU ansässigen Unternehmen und Einrichtungen untereinander sowie mit Einrichtungen und Institutionen der EU; die zeitweilige bzw. dauerhafte Repräsentanz von in und außerhalb der EU ansässigen Unternehmen und Einrichtungen gegenüber Einrichtungen und Institutionen der EU; die zeitweilige bzw. dauerhafte Beratung von in und außerhalb der EU ansässigen Unternehmen und Einrichtungen bei der EU-konformen Gestaltung ihrer Wirtschaftsbeziehungen unter Ausschluss von rechts- oder steuerberatenden Tätigkeiten; die zeitweilige bzw. dauerhafte Erarbeitung von Informationen, Analysen, Dokumentationen bzw. sonstigen Materialien aller Art zu Entwicklungsprozessen in der EU.