Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Errichtung, Anmietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien; Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien; Facility-Management für Wohn- und Gewerbeimmobilien inklusive Hausmeisterservice, Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen sowie Instandsetzungsdienstleistungen; Erbringung und Vermittlung von sonstigen immobiliennahen Dienstleistungen; Besorgung von Mietwohnungen, Wohngebäuden, An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken, Unternehmenstätigkeit bei Immobilien, ausgenommen ist die Durchführung von Geschäften gemäß § 34 c GewO; Unternehmensberatung mit dem Schwerpunkt der Planung, Organisation sowie Umsetzung von betreuten Wohnformen .