Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Bildung, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie díe Förderung des Umweltschutzes. Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Beschaffung von Mitteln für die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Bildung, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Förderung des Umweltschutzes durch andere Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO.