Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wirtschaftsberatung (insbesondere Gründungs- und Finanzierungsberatung), Online-Marketing-Dienstleistungen (insbesondere Beratung), Design und Programmierung von Webseiten und anderen Internet-Applikationen, eCommerce-Dienstleistungen; der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.