Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen, die sich mit der Konzeption, Entwicklung und Vermarktung von Dienstleistungen bzw. Geschäfts- und Beteiligungsmodellen, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und digitaler Kommunikation, Internet sowie Human Resources befassen, sowie alle Leistungen, die mit den vorgenannten Beteiligungen und Tätigkeitsbereichen im Zusammenhang stehen und dem Gesellschaftszweck förderlich sind