Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft fungiert als Gruppen- Unterstützerkasse der betrieblichen Altersvorsorge von Versorgten (Leistungsanwärter, Leistungsempfänger oder deren Angehörige) aus verschiedenen Trägerunternehmen. Das Vermögen wird dauerhaft und ausschließlich für die betriebliche Altersvorsorge der Versorgten eingesetzt. lm Falle der Liquidation kommt das Vermögen ausschließlich den Versorgten zu Gute oder wird für mildtätige Zwecke verwendet. Leistungsempfänger sind weder zu laufenden Beiträgen noch zu sonstigen Zuschüssen verpflichtet. Ihnen ist das Recht zur beratenden Mitwirkung an der Vermögensverwaltung eingeräumt. Die Mehrheit der Versorgten darf sich nicht aus den Unternehmern und Gesellschaftern der Trägerunternehmen oder deren Angehörigen zusammensetzen. Zugesagte Leistungen dürfen abhängig von der Anzahl der Versorgten bestimmte Leistungsgrenzen gemäß §§ 2,3 KStDV nicht überschreiten.