Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreie Beratung, Konzeption, Design und Umsetzungen von Produktentwicklungen (Hardware und Software) im Consumer-Elektronic-Bereich. Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Gesellschaften, die den Gesellschaftszweck fördern. Erwerb, Verwaltung, Nutzung und Veräußerung beweglicher Güter jeglicher Art, insbesondere von Wasserfahrzeugen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.