Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eingehen, Halten und Veräußern von Beteiligungen und aller damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG); Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, Beteiligung an solchen, insbesondere als Komplementärgesellschaft, deren Vertretung und Geschäftsführung