Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellchaft ist die - Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 AO, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 10 AO,
die Förderung der Hilfe für Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene oder Kriegsgeschädigte - Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO, insbesondere durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. Zweck der Gesellchaft ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO
zur Förderung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.