Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere durch:
die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen bzw. der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume gemäß § 34 c Gewerbeordnung;
die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Wohnräumen und gewerblichen Räumen sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien;
Raumgestaltung;
Kommunikationsdesign;
darstellende Kunst.