Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Vermarktung von digitalen Produkten und Medienproduktionen jeglicher Art sowie die Erbringung von Beratungsleistungen auf diesem Gebiet sowie der Erwerb, ferner die Entwicklung, die Vermittlung und die Vermarktung von Immobilien aller Art, sofern dieser Gegenstand nicht der Genehmigung nach § 34 c GewO bedarf.