Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Bildung und Erziehung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Förderung der Familienhilfe sowie die Betreuung von Kindern, die Beratung von Eltern und die Beratung und Weiterbildung von Erziehern und Pädagogen (Zweck i. S. des § 52 AO).
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Das Betreiben von Kindertagesstätten mit integrierter Vorschule;
Kurse zur Vorbereitung auf die Schule und Erteilung von Nachhilfeunterricht;
Erziehungscoaching;
die, nur kostendeckend entgeltliche, Beratung von Eltern Erziehern und Pädagogen;
die Weiterbildung von Erziehern und Pädagogen;
Burnoutprävention;
Einzel- und Gruppentraining für Eltern (Familien), Erziehern und Pädagogen zu Konfliktmanagement, Kommunikation und Stressbewältigung.