Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Ankauf, die Projektierung, die Bebauung für eigene oder fremde Rechnung, der Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie die Beteiligung an Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art.