Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und der Verkauf oder die sonstige Verwertung von Immobilien, ferner die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben (Neubau, Modernisierung, Sanierung oder Instandsetzung) sowie die Übernahme von Beratungs- und Verwaltungsaufgaben im Bereich der Immobilienwirtschaft oder in anderen Bereichen/Branchen sowie die Geschäftsleitungsaufgaben im In- und Ausland.