Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Vermarktung, die Vermittlung und Veräußerung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie von Unternehmen und Beteiligung an Unternehmen, zu deren Vermögen derartige Immobilien und grundstücksgleiche Rechte gehören. Die Gesellschaft wird darüber hinaus im Zusammenhang mit derartigen Immobiliengeschäften Versicherungen, Finanzierungen und ähnliche Finanzprodukte vermitteln, soweit dazu nicht eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist.