Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen, Verbänden und Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Strategien; Beratung und Begleitung von Existenzgründungen; Aufbau von Netzwerken und Moderation kooperativer Prozesse zwischen beteiligten Akteuren; Coaching und Beratung von Unternehmen und anderen Institutionen in Veränderungsprozessen; Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Bereich Fachkräfteentwicklung, sozialpolitischen Themen sowie betrieblichen Prozessen in Bereichen wie Gesundheitsmanagement oder Vereinbarkeitslösungen; Qualifizierung und Coaching; Beratung und Unterstützung bei der Einwerbung von Fördermitteln. Der Gesellschaftsgegenstand schließt erlaubnispflichtige bzw. genehmigungspflichtige Tätigkeiten aus.