Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Büroorganisation, Firmenbetreuungsservice, Unternehmensberatung soweit nicht genehmigungspflichtig. Handel mit Gemälden, Fotos, Bildern und sonstiger Kunst und Antiquitäten sowie Handel von Konsum- und Industriegütern und Maschinen; die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen, einschließlich Hausverwaltungsdiensten. Die Erbringung von nichterlaubnispflichtigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Raumvermietung.