Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einzel- und Onlinehandel insbesondere im Bereich Spielwaren, Tabletop, Hobbyzubehör, Modellbausätze, Farben, Mal- und Bastelzubehör und Sammelkarten sowie die Spiel-, Bastel- und Malberatung im Bereich Tabletop als auch der Einzel- und Onlinehandel mit Sporternährung, Sportartikeln, Textilien, Wellness und Kosmetik sowie Ernährungs- und Fitnessberatung.