Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von erlaubnisfreier wirtschaftlicher Beratungsleistung im Bereich Immobilien- und Energiewirtschaft; Gründung von Unternehmen sowie Kaufen und Verkaufen von Unternehmensbeteiligungen jeglicher Art, im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG); Verwalten von eigenem Vermögen