Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sowie die Erbringung erlaubnisfreier Unternehmensberatung im In- und Ausland