Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und/oder ausländischen Unternehmen, die überwiegend unmittelbar oder mittelbar im Geschäftsbereich Finanzdienstleistungen tätig sind und die strategische Führung, Steuerung und Koordination dieser Unternehmen einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Das Betreiben von Kredit- und Vermögensanlagenvermittlungsportalen im Internet sowie die Erstellung und der Vertrieb von Finanzportalen im Internet, wobei sich die Vermittlungstätigkeit ausschließlich auf Verträge zur Anschaffung und/oder Veräußerung von Vermögensanlagen im Sinne und Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes und/oder ausschließlich von Krediten und/oder Darlehen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes beschränkt.