Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilienobjekten aller Art, insbesondere auch die Vermietung von möblierten Häusern und Wohnungen im privaten wie gewerblichen Bereich sowie die Vermittlung solcher Geschäfte. Die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien sowie allgemein alle Geschäfte im Zusammenhang mit der Vermarktung, dem An- und Verkauf sowie der An- und Vermietung, soweit sie geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern.