Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) und entspricht im Wesentlichen der in der Firma genannten Berufsbezeichnung. Sämtliches Handeln der Gesellschaft erfolgt unter Beachtung der für die Berufsausübung nach § 4 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) geltenden Berufspflichten.