Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist, Architekten- (und Ingenieur-) Aufgaben durchzuführen, die alles umfassen, was zu den Berufsaufgaben der freiberuflich (unabhängig und eigenverantwortlich) tätigen Architekten und Ingenieure im Bauwesen gehört, insbesondere alle baulichen Planungs- und Beratungsaufgaben sowie die Leitung und Beaufsichtigung von Baumaßnahmen.