Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Gesellschaften, an Finanzierungs-, Technologie- und Bildungsprojekten in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union, der Russischen Föderation und den GUS-Staaten.
Genehmigungsfreie Beratungsleistungen für natürliche und juristische Personen bei Gründung und Geschäftsentwicklung, zu Investitionsanlagen in Deutschland, der Europäischen Union, der Russischen Föderation und den GUS-Staaten.
Genehmigungsfreie Dienstleistungen für natürliche und juristische Personen bei der Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen, Ausstellungen und Konzerten in Deutschland und Europa.