Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
I) Bauausführung, Abbrucharbeiten sowie Ingenieurleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauwerken und Handel mit Stoffen, Maschinen und Ausrüstung im Zusammenhang mit der Errichtung und Sanierung von Bauwerken sowie die Erbringung von genehmigungsfreien Transportleistungen.
II) Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem Gegenstand der Ziffer I.