Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Internetagentur. Zum Leistungsspektrum der Gesellschaft gehören u.a. die Software- und Technologieentwicklung, Konzeption, Strategie- und Markenberatung, Gestaltung und Realisierung der Werbeprojekte, insbesondere Paketversand, offline und mobile Anwendungen sowie Projektmanagement, Organisation und Durchführung von Werbe-, PR- und Kommunikationsmaßnahmen sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Druckerzeugnissen und Werbemitteln. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.