Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Gesellschaft, welche die Verwaltung von Beteiligungen zum Gegenstand hat, ferner die Übernahme von Vermögens- und Hausverwaltungen.
Der Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, EDV-Dienstleistungen, der An- und Verkauf von Waren verschiedener Art. Ferner: Erbringung von Bauleistungen aller Art, Übernahme von Treuhandschaften für Stiftungen und die Durchführung aller hiermit verbundenen Rechtsgeschäfte.