Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb und Entwicklung von Bauobjekten; Erstellung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern; Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden; Leistungen vom Bauantrag bis zur Schlüsselübergabe (Service rund ums Haus); Gutachterliche Tätigkeiten und Beratung; Energieberatung.
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die dem § 34 c der Gewerbeordnung unterliegen.