Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erlaubnisfreie Unternehmensberatung in Finanzierungs- und Immobilienangelegenheiten sowie die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen, der Handel und die Verwaltung von Immobilien sowie die jeweils dazugehörigen Tätigkeiten; alle Geschäfte erfolgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland sowie an sonstigen Unternehmen unter Übernahme der unbeschränkten Haftung beteiligen, deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten, sie ist berechtigt Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erwerben, zu verwalten und zu verkaufen.