Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen von und für Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von langfristigen Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erfordernlich ist.