Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung, das Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie das Halten und Verwalten von Immobilien sowie weiteren Investitionsobjekten im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte und die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsdienstleistungen.