Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel und Herstellung, Vertrieb und Verwertung von Film-, Fernseh-, Video-, Musik- und Multimediaproduktionen sowie Ton und Bildmaterial einschließlich Vermarktung im Wege des Merchandising und Tätigkeit als Musikverlag und Musikvertrieb, Einbringen von Dienstleistungen in diesen Bereichen sowie Unternehmensberatung in den vorgenannten Bereichen; ausgenommen sind in allen Fällen rechtliche Dienstleistungen