Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich Akquise von und Beteiligung an weiteren Gesellschaften sowie die Unternehmensberatung einschließlich der Erbringung von Organisations-, Marketing- und Vertriebsberatung. Gegenstand ist weiterhin die Ausübung, Planung und Durchführung von Sporttrainings-, -programmen und Veranstaltungen jeder Art, insbesondere von Sportevents, weiterhin die Unterrichtung und Erziehung im Bereich des Sports und der Körperertüchtigung.