Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung strahlentherapeuthischer und anderer ambulanter ärztlicher Leistungen. Gegenüber gesetzlich versicherten Patienten werden die ambulanten ärztlichen Leistungen in der Zulassungsform eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V ("MVZ") erbracht. Ärztlichen Tätigkeiten werden unter ausschließlicher Verantwortung und Aufsicht fachlich unabhängiger, weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten handelnder approbierter Ärzte erbracht. Die Gesellschafterversammlung bestellt hierzu mindestens einen ärztlichen Leiter im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 3 SGB V, der/die als angestellter Arzt im MVZ der Gesellschaft tätig ist/sind ("Ärztliche Leitung").