Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von mobilen Geschäftslösungen, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte und die Beratung von Unternehmen sowie die Vornahme aller Maßnahmen und Rechtshandlungen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm zu dienen geeignet sind.