Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Leistungen im Personenverkehr im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr nach FreistellungsVO PBefG, insbesondere Behinderten- und Patiententransporte, Vermietung von Personenkraftwagen sowie Betrieb von Taxen- und Mietwagenunternehmen im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr gemäß § 4 Abs.1 oder § 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr.