Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das langfristige Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Geschäfte (insbesondere solcher nach dem KWG) sowie die erlaubnisfreie Beratung auf den Gebieten der Unternehmenskonzeptentwicklung (Entrepreneurial Design), der Vertriebs- und CRM-Strategie und des Vertriebstrainings.