Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Beteiligungen an eigenen und fremden Unternehmen, auch im Sinne von Immobilien bzw. Immobilienprojektentwicklungen, die An- und Verkaufsvermittlung sowie die Vermietung von Immobilien, die Vermittlung von Finanzierungen und Eigenkapitalbeteiligungen, das Erbringen von Verwaltungs- und Asset Management-Dienstleistungen sowie die Durchführung von Immobilienbewertungen.