Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und Mietshäusern, Durchführung von Hauswartstätigkeiten sowie Kauf, Leasing und Vermietung von Fahrzeugen, Geräten und Produkten (Software); An- und Verkauf von Gegenständen jeder Art, soweit hierzu keine gesonderte behördliche Genehmigung erforderlich ist und damit nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.