Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb von Kindertagesstätten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung; ferner auch die Beschaffung von Mittel für die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung durch andere Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a) die Schaffung, den Betrieb und die Unterhaltung von Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern; b) die Betreuung und Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Kinder in diesen Tageseinrichtungen; c)die Beratung und Unterstützung der Eltern und sontigen Erziehungsberechtigten der Kinder bei der Erziehung und Förderung deren individueller Entwicklung